Menü

ITZ Plus

Gemeinsamer Raum für Wirtschaft und Wissenschaft

Wirtschaftsstandort Biberach

Im Herzen Oberschwabens entsteht ein Hotspot für innovatives Forschen, Wirtschaften, Arbeiten und Leben

CE-Kennzeichnung aktuell

Die Europäische Kommission hat eine öffentlich Konsultation zur geplanten neuen Ökodesign-Verordnung gestartet.

Die Initiative zielt darauf ab, in der EU in Verkehr gebrachte Produkte nachhaltiger zu machen. Sie wird sich draüber hinaus auch mit dem Vorhandensein schädlicher Chemikalien in Produkten befassen, etwa in

  • Elektronikgeräten und IKT-Ausrüstung
  • Textilien
  • Möbeln
  • Stahl, Zement und Chemikalien.

Unternehmen können sich bis zum 20. Juni 2022 an der Konsultation beteiligen. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

zur Konsultation

Hintergrund:

Aus Basis des bisherigen Verordnungsvorschlages will die EU-Kommission in Form Delegierter Rechtsakte für verschiedene Produktgruppen individuelle Nachhaltigkeitsvorgaben definieren. So könnten zum Beispiel Möbel, Reifen, Kleidung oder Elektronik betroffen sein.

Als relevante Kriterien benennt der Verordnungsvorschlag der Kommission etwa die Haltbarkeit, Reparierbarkeit, enthaltene Chemikalien oder Umweltauswirkungen von Produkten.

Darüber hinaus zielt der Verordnungsvorschlag nicht nur auf Vorgaben zu Produktionsprozessen, sondern auch auf die Produktverantwortung ab. Dies betrifft beispielsweise die vorgesehene Verpflichtung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen etwa zu deren Reparierbarkeit oder Rückgabe zur Verfügung zu stellen. Dies soll in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen.

Eine Vielzahl von Unternehmen stünde damit potenziell vor einem  Anpassungsbedarf. Dazu erwähnt der Kommissionsvorschlag auch wirtschaftliche Erwägungen, etwa durch die Vorgabe der Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen oder unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen. Auch hält der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbstregulierung offen.