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Gemeinsamer Raum für Wirtschaft und Wissenschaft

Wirtschaftsstandort Biberach

Im Herzen Oberschwabens entsteht ein Hotspot für innovatives Forschen, Wirtschaften, Arbeiten und Leben

Aktuelles zu Förderprogrammen

Hintergrund:

Der vierte und letzte Förderaufruf für das Förderprogramm Bioökonomie im Ländlichen Raum wurde vom Land Baden-Württemberg gestartet. Es werden dabei bis zu 35 Millionen Euro in die Bioökonomie investiert, um die heimische Wirtschaft krisenfest zu machen und Baden-Württemberg als Leitregion für die biobasierte Wirtschaft voranzubringen.

Im jetzt vierten und letzten Förderaufruf werden nur Innovationsprojekte im Rahmen der Bekanntmachung BIPL – Innovation (s. u.) gefördert. Die Bekanntmachung BIPL-BW Invest wird nicht erneut veröffentlicht.

Stichtag für Anträge

Anträge für die vierte Förderbekanntmachung BIPL-BW Innovation können bis zum 15. September 2022 eingereicht werden.

Förderschwerpunkte

  • Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestandes „Post-EEG“
  • Nachhaltige, bio-basierte und funktionalisierte Materialien, Fasern und Textilien einschließlich Verbundwerkstoffe
  • Aufbau von Lignin-basierten Wertschöpfungsketten
  • Innovationen zur Schließung regionaler Stoffkreisläufe und zur nachhaltigen Versorgung mit Nährstoffen und Proteinen aus der Region

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige
Unternehmen, sofern sie Teil der Agrar-, Forst- oder Lebensmittelwertschöpfungskette
sind bzw. Rohstoffe aus Land- und Forstwirtschaft be- und verarbeiten.

Gefördert werden unternehmensgeführte Einzel- und Verbundvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich, welche die Etablierung einer nachhaltigen kreislauforientierten Bioökonomie in Baden-Württemberg vorantreiben und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Die Vorhaben müssen der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung soll mindestens 20.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von 2.000.000 Euro bei Verbundprojekten nicht übersteigen. Weiterhin darf die Förderung je Zuwendungsnehmer beziehungsweise Verbundpartner den Betrag von 1.000.000 Euro nicht übersteigen.

Welche Fördersätze gibt es?

Beihilfehöchstintensität für:

große Unternehmen

mittlere Unternehmen

kleine Unternehmen

industrielle Forschung

50 %

60 %

70 %

industrielle Forschung im Verbund

65 %

75 %

80 %

experimentelle Entwicklung

25 %

35 %

45 %

experimentelle Entwicklung im Verbund

40 %

50 %

60 %

Durchführbarkeitsstudien

50 %

60 %

70 %

Innovationsbeihilfen für KMU

-

50 %

50 %

Weitere Informationen zum Förderaufruf sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter

Weitere Informationen und Antragsunterlagen

Projektträger für die Abwicklung des Förderprogramms ist die VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH. Fragen und individuellee Beratung sind unter folgenden Kontaktdaten möglich:

Fragen und Beratung: Biooekonomie-BW@vdivde-it.deoder Info Hotline +49 711 658355-55

Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Produktentwicklung und Innovation finden Sie in der Rubrik der IHK Baden-Württemberg  “Fördermittel”.