Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (MBWK) hat am 11. Dezember 2024 die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Die neue ZIM-Richtlinie ersetzt ab 1. Januar 2025 die am 31. Dezember 2024 auslaufende Förderrichtlinie. ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, bei dem mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, Zuschüsse für innovative anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten können.
Durch die optimierte Richtlinie verbessern und vereinfachen sich die Förderbedingungen für junge und kleine Unternehmen und Erstinnovatoren.
Die Kerninhalte der Änderungen finden Sie hier: Kerninhalte Neufassung der Richtlinie ZIM.
Die Richtlinie selbst kann hier heruntergeladen werden: Richtlinie ZIM
Auch wurde die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.
Weitere Details der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie ab 2025 sind in den kommenden Wochen auf www.zim.de abrufbar.